Förderungsvoraussetzungen
Für die Gewährung der Förderung durch das Land Oberösterreich bei einer Eigentumswohnung oder für die Zuteilung einer geförderten Mietwohnung oder eines Reihenhauses sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen:
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Der Förderungswerber muß die geförderte Wohnung als dauernde Unterkunft beziehen, er muss also in dieser Wohnung den Hauptwohnsitz gründen.
- Er darf zum Zeitpunkt des Bezuges bestimmte Einkommensobergrenzen (etwa der Nettobetrag des gesamten Familieneinkommens) nicht übersteigen:
Anzahl der Familienmitglieder | Einkommensgrenze |
eine Person | € 50.000,- |
zwei Personen | € 85.000,– |
jede weitere Person | € 7.500,– |
Alimentationsverpflichtungen je Kind | € 7.500,– |
- Innerhalb von 6 Monaten nach Bezug sind frühere Wohnungen, gleich ob Eigentum oder Miete, aufzugeben.
- Eigentumswohnungen können nur von österreichischen Staatsbürgern oder „EU-Bürgern“ erworben werden, die das 19. Lebensjahr vollendet haben. Für das Mieten von Mietwohnungen gilt dieselbe Bestimmung.
Förderungsdarlehen des Landes OÖ
Laufzeit 37– 39 Jahre
Genaue Infos zur neuen Wohnbauförderung finden Sie hier!
Bankdarlehen
Laufzeit 25 Jahre
Verzinsung 0,25 % über der geltenden Sekundärmarktrendite.
Mietkauf
Gemäß § 15 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) hat der Bestandsnehmer nach 10 Jahren gesetzlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung. Wir informieren sie gerne.
Auch das Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungs- und Siedlungswesen, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, bietet einen Kundendienst an. Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Telefon 0732 7720-4143
Im Internet finden Sie sämtliche Informationen zur oö. Wohnbauförderung unter folgender
Adresse: www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htm